Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Pflege des SGB XI und zur Hilfe zur Pflege des SGB XII bestanden bereits vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und des Pflegestärkungsgesetzes. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und die mit dem BTHG einhergehenden Veränderungen haben die Schnittstelle in ihrer Komplexität vertieft: Die Leistungen stehen gleichrangig nebeneinander. Sie verfolgen zwar grundsätzlich unterschiedliche Ziele, oftmals ist eine eindeutige Zuordnung der Leistungen aber nicht möglich. Pflege und Eingliederung finden lebensweltbezogen statt und können daher oft nur im Einzelfall abgegrenzt werden. Gleichzeitig besteht in der Praxis ein erhöhter Bedarf an rechtssicheren Kriterien, die zur Abgrenzung herangezogen werden können. Das Fachforum bietet Impulse zu diesen aktuellen Abgrenzungsfragen. Aufgezeigt werden soll, welche Chancen im Rahmen einer umfassenden Bedarfserhebung bestehen können und wie die gesetzlich vorgesehenen Mechanismen den Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftigkeit eine größtmögliche Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglichen können.
Diskutierende:
Gabriele von Berg
Fachbereichsleiterin FB 74 Sozialhilfe/ Fachliche Ressourcen, Landschaftsverband Rheinland, Köln
Prof. Dr. Arne von Boetticher
Fachbereich Sozial- und Bildungswissenschaften, Fachhochschule Potsdam
Ruth Klein
Leiterin Fachbereich Psychiatrische Dienste, BBT Gruppe, Koblenz
Moderation:
Antje Welke
Leiterin der Abteilung Konzept und Recht, Bundesverband Lebenshilfe e.V., Berlin