Kai Tybussek

Geschäftsführender Partner der CURACON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münster

Kurzvita:

Qualifikation
Rund 17 Jahre Beratungserfahrung als Rechtsanwalt
Lehrbeauftragter der Dualen Hochschule des Landes Baden-Württemberg im Studiengang: BWL – Gesundheitswesen & soziale Einrichtungen: Management von Betrieben der Sozialwirtschaft
Dozent der Graduate School Rhein-Neckar, Mannheim im MBA-Studiengang: Gesundheitsmanagement und -controlling

Expertise
Pflegeeinrichtungen
Betreutes Wohnen
Krankenhäuser
gemeinnützige Einrichtungen
Medizinische Versorgungszentren
Jugendhilfeeinrichtungen
Behindertenhilfeeinrichtungen
Spendensammelnde und Hilfsorganisationen
Stiftungen

Engagement
Referententätigkeiten zu zahlreichen Themen im Sozialrecht, insbesondere des Pflegerechts, Gesellschaftsrecht, Compliance in der Sozialwirtschaft, Heimrecht etc.
Veröffentlichungen in Fachzeitschriften
Mit-Herausgeber „Controlling in Pflegeeinrichtungen“ und „Management Handbuch Krankenhäuser“
Stellv. Vorsitzender des Deutschen Vereins für Krankenhauscontrolling e. V., Berlin

Schlüsselprojekte
Rechtliche und steuerrechtliche Beratung von stationären und ambulanten Gesundheits-, Altenhilfe- und Behinderteneinrichtungen sowie von Unternehmen mit sozialer, mildtätiger oder kirchlicher Zweckbestimmung und von Wohlfahrtsverbänden, Komplexeinrichtungen und Stiftungen

Veranstaltung: 11. Mai – 14:00 bis 15:30 Uhr

2.8 Quo vadis Sozialwirtschaft – rechtliche Veränderungen durch Reformen in drei Hilfebereichen