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Der Reformwille des Gesetzgebers ist ungebrochen, die weitere Umsetzung in der Praxis der Sozialwirtschaft, insbesondere die konkreten Auswirkungen auf die Einrichtungsträger, werden sich weitgehend erst noch zeigen. Dann zeigt sich auch, ob nachgesteuert werden muss. In der Eingliederungshilfe ist die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (SGB IX) in seinen verschiedenen Stufen in vollem Gange, die Reform der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) ist kürzlich vom Bundestag verabschiedet worden und das Pflegereformgesetz für die Altenhilfe (SGB XI) liegt im Entwurf vor. Selten gab es in der Vergangenheit so viel Bewegung in den drei Hilfearten der Sozialgesetzbücher wie derzeit.

 

Diskutierende:

2022-04-14T15:41:14+02:00

Kai Tybussek

Geschäftsführender Partner der CURACON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Münster

 

 

 

 

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