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Die Reform des SGB VIII ist nach intensiven Diskussionen im zweiten Anlauf beschlossen und seit Juni 2021 in Kraft. Neu ist unter anderem, dass selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung als fester Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe in einem eigenen § 4a SGB VIII festgehalten werden. Die selbstorganisierten Zusammenschlüsse sollen angeregt und gefördert werden. Die Jugendämter sind außerdem verpflichtet, mit ihnen zusammenzuarbeiten. In der Praxis stellt sich nun die Frage, welche Zusammenschlüsse von dem Regelungsbereich umfasst sind und wie eine Zusammenarbeit unter Berücksichtigung bereits bestehender Strukturen gelingen kann. In dem Forum soll der Frage nachgegangen werden, wie die Aufgabe vor Ort gut umgesetzt werden kann und welche Gelingensbedingungen und Stolpersteine es zu berücksichtigen gilt.

 

Diskutierende:

2022-03-18T16:44:26+01:00

Dr. Harald Britze

Vertreter BAGLJÄ, Strategischer Teamleiter Hilfen zur Erziehung, Adoptionsstelle sowie stellvertretender Leiter ZBFS, München

Moderation:

2022-03-21T11:49:27+01:00

Sabine Gallep

Referentin im Referat 23 Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Wohnheime und Internate, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Potsdam

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