Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz, stellt die größte Sozialreform der letzten Jahre dar – und eine besondere Herausforderung: In kurzer Zeit mussten Regelungen der Bundesebene als Ausführungsgesetze auf Landesebene das Licht der Welt erblicken. Die Auswirkungen der rechtlichen Änderungen auf konkrete Prozesse und Strukturen der kommunalen Ebene zu übertragen, ist schon rechtlich mit einem großen Kraftakt erfolgt.
Der eigentliche Transformationsprozess, die Anwendung in der Praxis, steht jedoch noch am Anfang. Zudem sind in den vergangenen fünf Jahren diverse Regelungslücken und Abgrenzungsprobleme deutlich geworden, die teils durch Bundesgesetze nachgebessert, teils auf Ebene der Länder geregelt wurden und teils noch immer offen sind. Die Veranstaltung thematisiert, wie die herausfordernde Umsetzung in der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen gestaltet wurde. Kritische Punkte und bestehende Hemmnisse der Zusammenarbeit werden erörtert. Identifiziert werden soll, welche Formate für ihre Kooperation hilfreich waren. Erfolgsfaktoren für künftige Reformen werden erarbeitet.
Diskutierende:
Dr. Annette Tabbara
Leiterin der Abteilung V Teilhabe, Belange von Menschen mit Behinderungen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin
Ingo Tscheulin
Abteilungsleiter SI 4 Teilhabe und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg
Dr. Irene Vorholz
Stellvertreterin der Hauptgeschäftsführers im Deutschen Landkreistag, Berlin und Präsidiumsmitglied im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.