Grundsicherungssysteme sollen die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Um diesem Anspruch zu genügen, finden die Staaten ähnliche, im Detail aber auch sehr unterschiedliche Lösungen, um ihre Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen.
Welche Leistungen gelten als ausreichend und welche Personengruppen werden erfasst? Wie ist es um die tatsächliche Inanspruchnahme durch die Leistungsberechtigten bestellt und wie wird der wirksame Zugang zu den notwendigen sozialen Dienstleistungen organisiert? Welche gesellschaftlichen Diskussionen um die Zukunftsfähigkeit der Systeme ergeben sich? Die Europäische Union will ihre Mitgliedstaaten durch einen gemeinsamen EU-Rahmen darin unterstützen, die Modernisierung ihrer Grundsicherungssysteme voranzubringen und sie als wichtiges Element leistungsfähiger Sozialstaaten zu stärken. Dabei sind die vorrangige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung der Systeme und die Frage nach den Kosten zu beachten. An dieser Debatte sollte sich auch Deutschland beteiligen.
Impuls:
Dr. Eva Maria Hohnerlein
Referentin im Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München
Diskutierende:
Ulrike Geith
Referatsleiterin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin
Dr. Eva Maria Hohnerlein
Referentin im Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München
Marius Isenberg
Referent im AWO Bundesverband e.V., Berlin
Peter Stanzl
Gruppenleiter Stadt Wien und Österreichisches Komitee für Soziale Arbeit (ÖKSA), Wien
Moderation:
Sabine Knickrehm
Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel