Ehrenamtlichkeit ist das gesetzgeberische Leitbild rechtlicher Betreuung. Mit dem Anliegen, Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und es nach eigenen Vorstellungen und Wünschen zu gestalten, wird ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe zuteil. Sie können viel bewirken, oft sehr viel mehr, als in anderen Ehrenämtern und sie sind mit Fragen aus verschiedensten Rechts- und Lebensbereichen konfrontiert.
Mit der 2023 in Kraft tretenden Betreuungsrechtsreform wird es Regelungen zur Sicherung fachlicher Qualität und Stärkung dieses Ehrenamts geben. Dabei sieht das Gesetz eine enge Anbindung an die Betreuungsvereine vor. Deren Unterstützung kann im besten Fall zum geschätzten und unverzichtbaren Bestandteil des Amtes werden. Doch rechtlich betreuende Angehörige sind davon nicht umfasst. Auch Ihnen muss Unterstützung zuteilwerden. Das Forum stellt die Frage, ob eine temporäre Betreuung im Tandem mit einem Betreuungsverein dafür ein geeignetes Mittel sein kann. Es beleuchtet den aktuellen Stand und betrachtet die Möglichkeiten, die die Reform bietet.
Das Forum Betreuungsrecht wird in Kooperation mit dem Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen veranstaltet.
Diskutierende:
Frauke Brinkmann
Teamleitung Betreuungsangelegenheiten in der Region Hannover
Dr. Andreas Christians
Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Barbara Dannhäuser
Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung DCV, SkF, SKM im Katholischen Verband für soziale Dienste in Deutschland Bundesverband e. V., Düsseldorf
Wolfgang Fuchs
Geschäftsführer im Betreuungs- und Förderverein im Kreis Borken e.V.
Moderation:
Peter Winterstein
Pensionierter Vizepräsident des Oberlandesgerichts Rostock und Vorsitzender des Betreuungsgerichtstags e.V.