Das Kindeswohl ist ein weltweit anerkanntes Kriterium für Kinder betreffende Entscheidungen. Dies verhindert nicht, dass der Begriff unterschiedlich definiert wird. Ebenso unklar sind der Rahmen und die Wirkung, die die Berücksichtigung des Kindeswohles haben. Gerade bei Auslandsbezug sind komplexe Prozesse zur Ermittlung und Bestimmung erforderlich und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit nötig. Notwendig ist daher eine rechtspolitische Einordnung des Begriffes: wie müssen Politik, Verfahren und Entscheidungsprozesse gestaltet sein, um dem Kindeswohl gerecht zu werden und wann sind zu als das Kindeswohl verletzend zu bezeichnen?
ENGLISCH (mit deutscher Simultanübersetzung)
Impuls:
Nigel Cantwell
International Consultant on Child Protection Policies (Schweiz), Genf