Ulrike Janzen

Referatsleiterin Internationales Privatrecht, Bundesministerium der Justiz, Berlin

Kurzvita:

Nach juristischem Studium in Erlangen und Rennes (Frankreich) und zweitem Staatsexamen Tätigkeiten als Staatsanwältin in Bayern, dann im Bundesministerium der Justiz in Berlin als Referentin in den Bereichen Kindschaftsrecht, Internationales Privatrecht und EU-Recht. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Référendaire) beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, anschließend als Verwaltungsrätin beim Generalsekretariat des Rates der EU in Brüssel. Rückkehr in das Bundesministerium der Justiz, Referat für Internationales Privatrecht, anschließend Leiterin des Referats für Mediation, Schlichtung und internationale Konflikte in Kindschaftssachen, deutsche Verbindungsbeamtin beim franzöischen Justizministerium in Paris und, seit 2020, Leiterin des Referats für Internationales Privatrecht.

Veranstaltung: 11. Mai – 16:00 bis 18:00 Uhr

3.9 Die neue EU-Verordnung Brüssel IIb – Was ändert sich für die Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichte?