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Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern ist eine Menschenrechtsverletzung! Die Betroffenheit in der Bevölkerung ist groß. Jede vierte Frau hat in ihrem Leben Gewalt in der Partnerschaft erlebt. Mehr als die Hälfte, der von gewaltbetroffenen Frauen lebt mit Kindern zusammen. Die staatliche Gemeinschaft ist verantwortlich umfassenden Schutz und Unterstützung zu gewährleisten.Seit Jahren ist die Frage der Finanzierung von Frauenhäusern jedoch ein ungelöstes Problem. Bundesweit gelten unterschiedliche Regelungen, die abhängig von Kassenlage und Ausrichtung der jeweils Verantwortlichen sind. Mehrheitlich müssen Hilfe suchende Frauen die Kosten für einen Frauenhausaufenthalt selbst tragen – entweder als Selbstzahlerinnen und Selbstzahler oder über Transferleistungen der sozialen Sicherungssysteme.Es fehlt an Lobby für die gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern. Der Schutz von gewaltbetroffenen Menschen muss endlich an die Spitze der Agenda der Politik!

 

Referentinnen

Beauftragte Sozialpolitik und Geschäftsfeldleitung der Diakonie RWL
Geschäftsbereichsleiterin Kinder, Jugend, Frauen, Migration, Soziale Hilfen, Arbeit im Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW
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