Die Grenzlinien zwischen den Existenzsicherungssystemen „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ nach dem SGB II und „Sozialhilfe“ nach dem SGB XII sind in den insofern grundlegenden Normen (§ 5 Abs. 2 SGB II, § 21 SGB XII) nur ansatzweise geregelt. Die Abgrenzungen dieser beiden Systeme zu „verwandten“ Systemen, wie z.B. dem Kinderzuschlag, dem Wohngeld oder dem Unterhaltsvorschuss, können nur als schwierig bis unklar angesehen werden (vgl. z.B. § 12a Satz 2 Nr. 2 SGB II). Den sich daraus ergebenden Fragen will der Vortrag nachgehen und Lösungen für die Praxis aufzeigen.
Diskutierende:
Prof. Dr. Peter Becker
Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D., Honorarprofessor der Universität Kassel