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Das Vorhaben der Koalition, einen individuellen Rechtsanspruch auf ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter einzuführen, berührt unmittelbar das föderale Gefüge zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Es steht außer Frage, dass diese Angebote ausgebaut werden müssen, um Teilhabe- und Bildungschancen der Kinder zu stärken und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

Gleichzeitig bewegt sich dieses Thema genau an der Schnittstelle zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Schule und damit zwischen den Zuständigkeitsebenen Bund, Land, Kommune. Wie kann angesichts der enormen länderspezifischen Vielfalt und Heterogenität der Angebote gleichzeitig das Ziel der Schaffung gleichwertiger Aufwachsensbedingungen für Kinder erreicht werden? Wie weit darf der Bund in die Gestaltung vor Ort eingreifen? Unter der Prämisse „Wer bestellt zahlt“ stellt sich auch die Frage, wie weit darf oder muss die Zweckbindung von Bundesmitteln gehen? Braucht es ein „Gute-Kita-Gesetz“ für den Ganztag? Welche Wege müssen zwischen Bund, Ländern und Kommunen gefunden werden, damit unter Berücksichtigung der vorhandenen kommunalen Strukturen ein für alle Kinder gleichermaßen qualitativ gutes Angebot geschaffen werden kann?

Impuls:

2022-03-21T14:03:54+01:00

Marion Binder

Leiterin des Referats Ganztagesbetreuung Grundschulkinder im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin

 

Diskutierende:

2022-04-11T13:07:51+02:00

Dirk Bange

Leiter der Abteilung Familie und Kindertagesbetreuung in der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg

2022-03-16T12:50:40+01:00

Ursula Krickl

Referatsleiterin für Soziales, Jugend und Gesundheit und stellvertretende Pressesprecherin des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Berlin

 

Moderation:

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