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„Leistungen wie aus einer Hand“ – mit diesem Ziel ist das Bundesteilhabegesetz 2017 in Kraft getreten. Sich im deutschen Sozialleistungs-Dschungel zurechtzufinden, ist anspruchsvoll – für Menschen mit sowie ohne Behinderungen. Die Verantwortung dafür hat der Bundesgesetzgeber bei den für Rehabilitation zuständigen Sozialleistungsträgern verortet. Sie sollen umfassende, barrierefreie Beratung über die eigenen Leistungen hinaus durchführen. Die Träger der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit Behinderungen zudem durch den gesamten Prozess von der Antragstellung bis zum Leistungsbescheid begleiten. Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist entstanden, ein niedrigschwelliges Beratungsangebot, das im Vorfeld der Beantragung von Leistungen greift. Was sich wie ein breit gefächertes Netzwerk anhört, das Menschen mit Behinderungen in ihrer selbstbestimmten Teilhabe unterstützt, ist noch mit vielen Lücken, Fragen und Umsetzungsproblemen versehen. Das Fachforum thematisiert, wie die Beratungsangebote zusammenwachsen müssen, welche Maßnahmen zu einer besseren Vernetzung und Zusammenarbeit beitragen und welche Chancen darin für andere Bereiche des Sozialstaats liegen.

 

Impuls:

 

Diskutierende:

2022-04-20T15:07:24+02:00

Thomas Eichmüller

Leitung der Stabsstelle Digitale Dienste, IT-Sicherheit und Steuerungsunterstützung im Landschaftsverband Rheinland, Köln

2022-04-11T15:01:32+02:00

Dr. Diana Peitel

Dr. Diana Peitel Projektleiterin Fachstelle Teilhabeberatung, Berlin Kurzvita: Diana Peitel ...

 

Moderation:

2022-03-19T11:58:10+01:00

Dr. Johannes Reimann

Referent für Soziales, Jugend, Familie und Arbeit im Schleswig-Holsteinischer Landkreistag, Kiel und Präsidiumsmitglied im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

 

 

 

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