In öffentlichen Sozialverwaltungen ist ein zunehmender Effizienz- und Effektivitätsdruck festzustellen. Die Digitalisierungsvorhaben sind ein weiterer Aspekt. Diese Herausforderungen bestehen nicht zuletzt in Sozialbehörden auf kommunaler Ebene, die einer hohen Zahl von Anträgen und Fällen gegenüberstehen. Die Rechtsgrundlage, im wesentlichen Normen und Entscheidungen, sowie die kommunalen Bestimmungen zur Bearbeitung der Fälle sind sehr dynamisch, so dass aktuelle Informationen an die Mitarbeitenden, bestehende und neue, große Bedeutung haben. Nur so kann die Qualität der Fallbearbeitung rechtssicher und behördeneinheitlich gehalten werden. Was sind von dieser Situation in den Behörden abgeleitet die Anforderungen an eine digitale Lösung für die Bereitstellung von Rechtsinformationen für die Fallbearbeitung? Der Vortrag stellt diese Kriterien vor und beschreibt am Beispiel des Kreises Herford und der Stadt Aachen eine erfolgreiche Umsetzung mit eGovPraxis Sozial(hilfe).
Referentinnen und Referenten