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Bund, Länder, Kommunen, Freie Wohlfahrtspflege und bürgerschaftlich Engagierte tun derzeit alles, um den aus der Ukraine geflüchteten Menschen Schutz zu gewähren. Dabei zeigen die Erfahrungen mit vergangenen Fluchtbewegungen, dass es nicht nur um kurzfristige Aufnahme und Fürsorge geht. Einige, wenn nicht viele der Geflüchteten werden mittel- oder langfristig bleiben. Deshalb muss es von Beginn an um gesellschaftliche Teilhabe gehen.

Mit der Aktivierung der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz ist ein wichtiger Schritt gemacht worden: Langwierige Asylverfahren entfallen. Der aufenthaltsrechtliche Status ist schnell klar. Es besteht Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Angeboten wie dem Integrationskurs.

Zugleich ist absehbar, dass die soziale Infrastruktur und die Soziale Arbeit in hohem Maße gefordert sein werden. Es kommen nicht nur viele Menschen in kurzer Zeit. Unter den Ankommenden sind auch viele Frauen mit Kindern, unbegleitete Minderjährige, im Verbund einreisende evakuierte Waisen- bzw. Kinderheime, Menschen mit Behinderungen sowie ältere Menschen mit Pflegebedarf. Wie sind wir als Aufnahmegesellschaft nach 2015 institutionell auf die Aufnahme dieser Menschen vorbereitet? Welche Schritte sind noch erforderlich, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und zugleich Überforderung zu vermeiden?

 

Begrüßung:

 

Moderierte Gesprächsrunde zur aktuellen Situation mit:

2022-05-06T10:55:58+02:00

Thomas Kufen

Oberbürgermeister der Stadt Essen und Mitglied im Präsidium des Deutschen Städtetages

 

Moderation:

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