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Erst allmählich wird „Gewalt und Gewaltschutz“ zu einem Thema der Behindertenhilfe. Die vom BMAS beauftragte und im letzten Jahr erschienene Studie weist auf erheblichen Handlungsbedarf hin. Neue Regelung im SGB IX verpflichten die Träger und Einrichtungen zum Gewaltschutz. Freiheitsentziehende Maßnahmen stellen, auch wenn ihr Einsatz und ihr Durchführen der gesetzlichen Anforderung entsprechen, massive Eingriffe in die Grundrechte dar und werden von den Betroffenen oft als schreckliche Gewalt erlebt. Der Staat und die Leistungs- und Einrichtungsträger haben sicherzustellen, dass ihre Anwendung nur als Ultima Ratio in Betracht kommt.

Die nach Bekanntwerden der Ermittlungen wegen Gewaltvorfällen und Verstößen bei der Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe in NRW eingesetzte Expertenkommission, hat gesetzgeberischen Handlungsbedarf, Schutzlücken und systemische Risiken der Eingliederungshilfe identifiziert. Sie hat Vorschläge zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe vorgelegt, mit denen Gewaltprävention wirksam und freiheitsentziehende Maßnahmen vermeidbar werden.

 

Referentinnen und Referenten

Vorsitzender der Expertenkommission
Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte
Regionalleiterin Bethel.regional

Moderation

Stadtdirektor, Landeshauptstadt Düsseldorf

 

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