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Der europäische Gesetzgeber hat im Sommer 2019 eine wichtige Reform im Bereich des europäischen Ehe- und Kindschaftsrechts verabschiedet. Ab dem 1. August 2022 wird die Brüssel IIb­Verordnung als neues europäisches Regelwerk angewandt werden und die Regelungen der Brüssel IIa-Verordnung ablösen. Das Regelwerk zur „elterlichen Verantwortung“ betrifft insbesondere das Sorge- und Umgangsverfahren. Ziel der Neuerungen ist es, Kindern und ihren Eltern mehr Rechtssicherheit in länderübergreifenden Lebenssituationen zu geben.

Hiermit sind einige Veränderungen verbunden, die sich auf die Arbeit von Familiengerichten und die Kinder- und Jugendhilfe auswirken. Die wichtigsten Veränderungen zur gerichtlichen Zuständigkeit, zur Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen im Ausland sowie zur länderübergreifenden Zusammenarbeit und ihre Wirkungen werden vorgestellt und erörtert.

 

Sprache: DEUTSCH (ohne Übersetzung)

 

Diskutierende:

2022-03-21T16:15:20+01:00

Ulrike Janzen

Referatsleiterin Internationales Privatrecht, Bundesministerium der Justiz, Berlin

Moderation:

 

 

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