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Aufenthaltsrechtliche Entscheidungen und Maßnahmen bis hin zur Abschiebung betreffen auch Kinder, seien es in ihrer Familie Lebende als auch unbegleitete Minderjährige. Kinderrechte und das Kindeswohl im Einzelfall sind bei diesen Maßnahmen zentral zu berücksichtigen. Mit vielen Minderjährigen ist auch die Kinder- und Jugendhilfe befasst, seien sie unbegleitet oder weil ein besonderer Schutzbedarf aufgetreten ist, bis hin zur Vormundschaft für einzelne Kinder.

Die Kooperation und Kommunikation von Ausländerbehörde und Kinder- und Jugendhilfe ist oft für eine gelingende Unterstützung essentiell. Aber inwieweit ist dieses Zusammenspiel vorgesehen? Findet es tatsächlich statt bzw. wie könnte dieses gestaltet werden? Wie lässt sich die Kommunikation datenschutzkonform gestalten? Im Jugendamt regelmäßig auftretende Konstellationen rund um dieses Spannungsfeld und Lösungsmöglichkeiten sind Gegenstand dieser Veranstaltung. Ausgehend vom gemeinsamen Schutzauftrag „Kindeswohl“ ist Ziel dieses Fachforums, Kooperationsmöglichkeiten zu identifizieren bzw. zu stärken.

 

Sprache: DEUTSCH (ohne Übersetzung)

 

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