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Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, wie dringend Kinder, Jugendliche und ihre Familien vor Ort auf niedrigschwellige Unterstützung und Beratung angewiesen sind. Dennoch gilt Familienförderung vielfach als „freiwillige“ Leistung der Kommune – eine langfristige Erstellung von Angeboten, die in Umfang, Qualität und Finanzierung verbindlich gesichert sind, erfolgt oft nicht.

Mit dem neu gefassten § 16 SGB VIII wird das inhaltliche Leistungsspektrum der Familienförderung exemplarisch aufzeigt und die Entwicklung vernetzter, kooperativer und sozialraumorientierter Angebotsstrukturen gefordert. Eine Verpflichtung der Länder zur Formulierung konkreter Ausführungsbestimmungen und Förderrichtlinien gibt es jedoch nicht. Auf Länderebene gibt es, unterschiedliche Ansätze, Qualität und Quantität der Familienförderung abzusichern. Auf dem Fachforum werden unterschiedliche Lösungswege (bspw. aus Berlin oder Thüringen) zur Verstetigung und Absicherung der Familienförderung vorgestellt und diskutiert.

 

Diskutierende:

2022-02-25T10:50:15+01:00

Regine Schefels

Referatsleitung III B Familienpolitik in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin

 

Moderation:

2022-04-08T08:37:37+02:00

Matthias Selle

Dezernent im Landkreis Osnabrück und Präsidiumsmitglied im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

 

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