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Mit dem seit den 90er-Jahren stattfindenden Ausbau der Kindertagesbetreuung durch Bund, Länder, Kommunen und Träger wird das Ziel verfolgt, allen Kindern unabhängig von ihren Lebenslagen und familiären Ressourcen ein qualitativ gutes Angebot der öffentlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zur Verfügung zu stellen. Allerdings weisen erste Studien darauf hin, dass systemimmanente Strukturen und Entwicklungen (z.B. Finanzierungssysteme, Auswahl- und Belegungsstrategien, Fachkräftemangel) aber auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bzw. die Trägervielfalt Segregationstendenzen entstehen lassen.

Diese treffen insbesondere Kinder aus benachteiligenden Lebenslagen, verhindern deren Teilhabe und verschärfen soziale Ungleichheiten/Ungerechtigkeiten. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Modelle und Programme, die versuchen, dem entgegenzuwirken. Auch das „Gute-Kita-Gesetz“ soll Bedingungen schaffen, um diesen Segregationstendenzen entgegenzuwirken. Anhand von Praxisbeispielen und aktuellen Forschungsergebnissen soll der Frage nachgegangen werden, welche strukturellen Veränderungen benötigt werden, damit für alle Kinder (z.B. Kinder mit Fluchthintergrund, aus stationärer Unterbringung, aus sozial benachteiligenden Lebenslagen) eine gleichberechtigte Teilhabe an qualitativ hochwertigen Angeboten der Bildung, Betreuung und Erziehung sichergestellt werden kann.

 

Impuls:

 

Diskutierende:

2022-02-25T10:43:05+01:00

Jens Lange

Referent im Grundsatzreferat Kindertagesbetreuung im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf

 

Moderation:

 

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