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Die Wirkungsorientierung wurde mit dem Bundesteilhabegesetz erstmals im Recht der Eingliederungshilfe gesetzlich verankert und im neuen Leistungsrecht sowie im Vertragsrecht eingeführt. Leistungsträger und Leistungserbringer haben Leistungen personenzentriert sowie sparsam und wirtschaftlich zu erbringen. Bedarfsermittlung und Fachcontrolling in Verbindung mit Verfahren der wirkungsorientierten Steuerung der Leistungsträger in Bezug auf die Leistungserbringer nehmen eine zentrale Stellung ein.

Leistungsträger und Leistungserbringer sind gefordert, Maßstäbe für die Wirksamkeit zu entwickeln als auch Indikatoren und Instrumente festzulegen, um die fachliche Wirksamkeit der Leistungen zu beobachten, auszuwerten und weiterzuentwickeln. Diese Aufgabe erfordert eine Verständigung über die Teilhabeziele als auch konstruktive Formen der Zusammenarbeit. Wirkungsorientierung kann so einen wichtigen Beitrag zur Qualitätsentwicklung von Leistungsangeboten leisten. Im Fachforum wird der aktuelle Umsetzungsstand anhand von Praxisbeispielen aufgezeigt.

 

 

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